Übergebot

Übergebot
Über|ge|bot, das; -[e]s, -e: höheres ↑Gebot (4).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Übergebot — Übergebot, bei einer Versteigerung ein Gebot, das ein andres übersteigt …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Übergebot — im Zwangsversteigerungsverfahren ⇡ Gebot, das höher liegt als das vorausgegangene, das durch Zulassung des Ü. erlischt (§ 72 ZVG) …   Lexikon der Economics

  • Übergebot — Über|ge|bot (höheres Gebot bei einer Versteigerung) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Adjektion — (lat.), Übergebot bei Versteigerungen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Enchère — (franz., spr. angschär ), höheres oder Übergebot für Waren, Aufstreich; encherieren, den Preis steigern, einen überbieten …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zwangsversteigerung — Zwạngs|ver|stei|ge|rung 〈f. 20〉 Art der Zwangsvollstreckung in Form einer Versteigerung * * * Zwạngs|ver|stei|ge|rung, die (Rechtsspr.): ↑ zwangsweise (a) Versteigerung zur Befriedigung von Gläubigern. * * * Zwangsversteigerung,   Subhastation …   Universal-Lexikon

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